Wie können wir Ihnen helfen?
SOKA-Bau
Hier sind Sie richtig, wenn Sie wissen möchten, ob eine Beitragszahlungspflicht an die "Sozialkassen des Baugewerbes" (SOKA-Bau) besteht. Die wenigsten Betriebe müssen wirklich in die SOKA-Bau einzahlen.
Arbeitsrecht
Sie brauchen im Arbeitsrecht anwaltliche Unterstützung? Bei uns finden Sie das Wissen aus über 20-jähriger arbeitsrechtlicher Tätigkeit und die Erfahrung aus weit über tausend gewonnenen Gerichtsverfahren.
Aktuelles aus den Bereichen SOKA-Bau und Arbeitsrecht
Krankschreibung bei Kündigung: Keine Vergütung?
Wenn eine Kündigung und die Krankmeldung zeitlich unmittelbar zusammenfallen, kann dies den hohen Beweiswert der ärztlichen Krankschreibung erschüttern. Entfällt dadurch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Grundsätzlich
Erneut Rückzahlungsklausel von Fortbildungskosten unwirksam
In einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat der 9. Senat eine formularvertragliche Klausel, welche die Erstattung von Fortbildungskosten bei wiederholtem Nicht-Ablegen der Prüfung vorsah,
Betriebsinhaber muss für Ausnahmegewerk keinen Gesellenbrief haben
Unser Mandant, ein kleiner Heizungs- und Lüftungsbauerbetrieb, wurde von der SOKA-Bau zur Beitragszahlung aufgefordert und schließlich von der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) vor dem Arbeitsgericht
Bußgeldbescheid über 250.000,00 EUR abgewehrt
Bußgeldbescheid über 250.000,00 EUR abgewehrt: Wenn die SOKA behauptet, Sie hätten einen Baubetrieb, und deswegen viel Geld von Ihnen fordert, endet damit oft der Ärger